COVID-19-Pandemie: KEINE Schulungen bis 4. April 2020
Gestützt auf die COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrats vom 13. März 2020 finden bis zum 4. April 2020 KEINE Schulungen statt.
Bereits geplante Schulungen können in diesem Zeitraum aufgrund der Covid-19 Verordnung 2 nicht durchgeführt werden und müssen aufgrund COVID-19-Pandemie verschoben werden.
COVID-19: Verbot von Präsenzveranstaltungen
Wie an der Medienkonferenz des Bundesrats vom Freitag 13. März 2020 zur COVID-19-Pandemie kommuniziert, tritt per sofort die COVID-19 Verordnung 2 in Kraft. Diese verbietet jegliche Präsenzveranstaltungen im Bildungsbereich. Dieses Verbot gilt gemäss Nachfrage beim Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung auch für Schulungen und Kurse bei Firmen vor Ort oder firmeninternen Schulungen!
COVID-19-Verordnung 2, Schweizerischer Bundesrat, 13. März 2020
Die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (kurz: COVID-19-Verordnung 2) des Bundensrats tritt per sofort in Kraft. Die COVID-19-Verordnung 2 verbietet sämtliche Präsenzveranstaltungen im Bildungsbereich bis zum 4. April 2020.
COVID-19-Verordnung 2
Art. 5 Schulen, Hochschulen und weitere Ausbildungsstätten
1 Präsenzveranstaltungen in Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten sind verboten.
2 Prüfungen, für die bereits ein Termin festgelegt wurde, können unter Einhaltung geeigneter Schutzmassnahmen durchgeführt werden.
3 Für die Grundschule können die Kantone Betreuungsangebote vorsehen.
Auskunft: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Gemäss telefonischer Nachfrage beim Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist die COVID-19-Verordnung 2 klar und betrifft alle Bildungsangebote.
Es gibt bei der Auslegung keinen Spielraum.
Quelle: Telefonische Nachfrage Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Auf explizite Nachfrage wurde bestätigt, dass auch Schulungen bei Kunden, firmeninterne Weiterbildungen und ähnliches verboten sind. Orte an welchen Bildungsangebote stattfinden werden automatisch zu “weiteren Ausbildungsstätten”.
Information Swiss Resuscitation Council (SRC) zu COVID-19
Auch das Swiss Resuscitation Council (SRC) geht gem. Email vom 13.03.2020 davon aus, dass BLS-AED-SRC-Schulungen mit den derzeit geltenden COVID-19-Massnahmen kaum durchführbar sind.
- Keine BLS-AED-SRC-Schulungen möglich
- Fristverlängerungen der Zertifikate um 6 Monate
Aufgrund der Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung des COVID-19 sind in den nächsten Monaten geplante BLS-AED-SRC-Schulungen kaum durchführbar und müssen abgesagt oder verschoben werden.
Aus diesem Grund ist es für Teilnehmende unmöglich, ihre Zertifikate in der vorgesehenen Frist zu aktualisieren. Der Ablauf der Zertifikate wird deshalb um 6 Monate über die aktuelle Frist verlängert.
Roman Burkart, Präsident SRC
Gabriela Kaufmann, Geschäftsführerin SRC
Quelle: Swiss Resuscitation Council (SRC) an die Kursanbieter, Email vom 13.03.2020.
Stellungnahme Interverband für Rettungswesen (IVR) zu COVID-19
Eine offizielle Stellungnahme des Interverband für Rettungswesen (IVR) zur COVID-19-Pandemie gibt es bis jetzt noch nicht. Auf Anfrage vom 13.03.2020 wird auf die Selbstverantwortung der Ausbildungsorganisationen unter Einhaltung der Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hingewiesen. Zusätzlich werden die aufgrund der COVID-19-Massnahmen abgesagten Kurse gegebenenfalls von besonderen Massnahmen zur Erweiterung der Qualifikation profitieren.
Wir bestätigen, dass alle Kurse, die aufgrund der Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung von Covid-19 nicht stattfinden können, gegebenenfalls von besonderen Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen profitieren werden.
Quelle: Interverband für Rettungswesen (IVR), Email vom 13.03.2020.
Von COVID-19-Massnahmen betroffen Schulungen
Bis zum 4. April 2020 sind alle Schulungen vom Verbot der COVID-19-Massnahmen betroffen. Es gibt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Möglichkeit die geplanten Schulung unter den geltenden Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie durchzuführen. Davon betroffen sind alle Schulungen unabhängig vom Veranstaltungsort!
Grundkurse Ersthelfer IVR: ABGESAGT (COVID-19)
Dieses Verbot im Rahmen der COVID-19-Pandemie-Massnahmen betrifft auch die beiden IVR-Grundkurse in Kloten.
- Grundkurs Ersthelfer Stufe 2 IVR: 19.-20.03.2020
- Grundkurs Ersthelfer Stufe 1 IVR: 02.-03.04.2020
Wir informieren alle angemeldeten Personen persönlich über die Absage und sobald ein neues Kursdatum feststeht.
Firmenkurse vor Ort: ABGESAGT (COVID-19-Pandemie)
Das Verbot betrifft auch sämtliche Kurse für Firmen und Organisationen, welche in ihren eigenen Räumlichkeiten stattfinden.
Wir versuchen mit unseren Kunden möglichst zeitnah einen neuen Schulungstermin zu finden.
COVID-19: Freitag der 13.
Die Information zur COVID-19-Pandemie des Bundesrats vom Freitag dem 13. März 2020 traf First-Responder.ch hart. Unser ganzes Ausbildungsteam bildet mit viel Leidenschaft Menschen für Notfälle aus.
Das generelle Schulungsverbot der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrats verunmöglicht leider derzeit jegliche Schulung. Wir hoffen darauf, dass diese einschneidende COVID-19-Massnahme nicht verlängert wird. Wir setzen alles daran, dass alle abgesagten Schulungen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können.
Risikoeinschätzung First-Responder.ch
First-Responder.ch hat die Entwicklung und Ausbreitung von COVID-19 seit dessen Bekanntwerden sehr genau verfolgt. Insbesondere verfolgt First-Responder.ch die Entwicklung der COVID-19-Fälle in der Schweiz seit dem ersten Fall sehr genau (siehe: Neues Coronavirus in der Schweiz, 26.03.2020, Keine Panik, 26.03.2020). First-Responder.ch setzt sich auf verschiedenen Kanälen dafür ein aktuelle Empfehlungen des BAGs, wissenschaftliche Daten und verifizierte Fakten zu COVID-19 möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.
Dazu gehörte eine bereits frühe COVID-19 Risikoeinschätzung für die sichere Durchführung unserer Schulungen. Die COVID-19 Risikoeinschätzung wurde kontinuierlich der gegebenen COVID-19-Lage angepasst.
Die eigene Sicherheit der Helfenden muss immer oberstes Gebot sein. Trainieren für den Notfall heisst einsatzbezogen trainieren wie im Notfall. Ob im Training oder im realen Notfall, die Grundsätze sind die selben. Diese Grundsätze gelten im Bezug auf COVID-19, genau so wie bei allen anderen infektiösen Krankheiten.