Zahlen COVID-19-Pandemie in der Schweiz
Wir haben hier einige Zahlen zur aktuellen Lage und Entwicklung der COVID-19-Pandemie in der Schweiz zusammengestellt. Hier finden Sie die aktuellen COVID-19-Fälle in der Schweiz und die Entwicklung seit dem 1. COVID-19-Fall in der Schweiz.
Anzahl COVID-19 Erkrankungsfälle in der Schweiz
- Positiv getestet: 7014 Personen
- Verstorben: 60 Personen
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), 22.03.2020, 12.57 Uhr
Anzahl COVID-19 Fälle in der Schweiz (kummuliert)
Für Details auf Kurve klicken!
Quellen: Weltgesundheitsorganisation (WHO), BAG, 22.03.2020, 12.59 Uhr
Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 in der Schweiz
20.03.2020: Verschärfung COVID-19-Verordnung 2, Bundesrat
Bundesrat verschäft und präzisiert COVID-19 Verordnung nochmals
DRINGENDE BOTSCHAFT: BLEIBEN SIE ZUHAUSE!
Übersicht zu den COVID-19-Massnahmen
- Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum sind verboten.
- Bis 5 Personen gilt ein Mindestabstand von 2 Meter
Quelle: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), Bundesrat, 20.03.2020
16.03.2020: Verschärfung COVID-19-Verordnung 2, Bundesrat
Bundesrat verfügt die ausserordentliche Lage (Notrecht)
Art. 7 Ausserordentliche Lage
Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.
Quelle: Epidemiengesetzes vom 28. September 2012
Übersicht zu den COVID-19-Massnahmen
- Generelles Veranstaltungsverbot
- Schliessung aller Restaurationsbetriebe, Bars, Discos
- Schliessung aller Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe
- Schliessung Einkaufsläden & Märkte (mit Ausnahmen z.B. Lebensmittel)
- Besonders gefährtete Personen sollen zuhause bleiben. Als besonders gefährdet gelten Personen ab 65 Jahren, sowie Personen mit entsprechenen Erkrankungen.
- Diese Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gelten schweizweit bis zum 19. April 2020.
Quelle: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), Bundesrat, 16.03.2020
13.03.2020: COVID-19-Verordnung 2, Bundesrat
- Keine Veranstaltungen über 100 Personen
- Gastrobetriebe nur noch maximal 50 Personen
- Generelles Schulungsverbot (bis 4. April 2020)
Quelle: Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), Bundesrat, 13.03.2020
Aufgrund der sich schnell ändernden Situation, versuchen wir die Daten stets aktuell zu halten. Beachten Sie jedoch das jeweilige Datum der Quellen.